Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 26.07.2010)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachunterricht gegenüber Privatkunden
1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachunterricht gegenüber Privatkunden (im Folgenden: "Kunde"). Sie gelten auch für künftige Aufträge.
2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages
Die Unterrichtsbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch unsere Bestätigung oder Beginn der Erteilung des Unterrichts ein.
3. Unterrichtserteilung
Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.
Kann der Kunde an Unterrichtsstunden nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Kann ein Kunde längerfristig nicht teilnehmen, sollte von ihm erwogen werden, ob er jemanden benennen kann, der an seiner Stelle teilnimmt (s. Ziffer 6).
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift.
Der Unterricht durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Dozenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von Dozenten berechtigt.
4. Vertragspflichten des Kunden
Einschreibegebühr, Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Einschreibegebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind in diesem Fall im Voraus jeweils für einen Zeitraum von 4 Wochen zu begleichen.
Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur möglich, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, wenn der Anspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht.
Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden uns gegenüber. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich pauschal auf € 1.000. Beiden Parteien ist aber der Nachweis gestattet, dass tatsächlich ein höherer oder niedriger Schaden entstanden ist. Gelingt dieser Nachweis, ist entsprechend der höhere oder niedrigere tatsächliche Schaden anstelle der Pauschale zu ersetzen.
5. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnahme von Unterricht
Wir sind berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Unterrichts des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten zu ändern. Im Fall des Einzelunterrichts werden wir uns vor derartigen Änderungen mit dem Kunden abstimmen. Sofern im Fall des Gruppenunterrichts mitgeteilte Terminverlegungen oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.
Führen unabgestimmte Änderungen der vorstehenden Art dazu, dass der Kunde an einzelnen Unterrichtsstunden oder dem gesamten Kurs nicht teilnehmen kann, steht ihm nach seiner Wahl Ersatzunterricht (im Fall von Gruppenunterricht: nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende weitere Kurse stattfinden) oder (sofern nicht nur ein einzelner Termin nicht wahrgenommen werden kann) ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Lehrgangsgebühr zu. Diese Rechte entfallen, wenn der Kunde den Änderungen zugestimmt hat. Sie entfallen weiter, wenn der Kunde nach Mitteilung der geänderten Unterrichtszeiten nicht binnen einer Woche auf die auftretenden Schwierigkeiten hinweist.
Im Fall von Einzelunterricht kann der Kunde in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Unterrichtszeiten bis spätestens 24 Stunden vorher absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch uns bestimmt. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet.
6. Ersatzbenennung eines Teilnehmers
Falls der Kunde nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle in den Vertrag tritt. Wir sind nur berechtigt, den Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnissen im Falle von Gruppenunterricht.
Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen. Zudem fällt für den Ersatzteilnehmer eine Einschreibegebühr an.
7. Kündigung
Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers.
Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer verwendet werden.
9. Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (€ 150.000) beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, unser Sitz.